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Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie

Weitere Informationen für Ärzte (Niedergelassene u. a.)


  • Die Überweisung zur Schmerztherapie kann durch niedergelassene Fachärzte mit Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" oder durch niedergelassene Anästhesisten erfolgen.
  • Eine Ermächtigung der kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung von Akupunkturen liegt vor.