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Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Weiterbildungsermächtigung


Möchten Sie uns kennenlernen, bei uns hospitieren, eine Famulatur oder das
Praktische Jahr absolvieren? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Sekretariat.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich gerne an die Chefärztin.

Die Chefärztin besitzt die Weiterbildungsermächtigung über fünf Jahre (60 Monate) über das Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe, sowie die Weiterbildungsermächtigung über ein Jahr (18 Monate) für den Schwerpunkt „Spezielle gynäkologische Onkologie“. Ebenso verfügt sie über die Qualifikation „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“.
Die Weiterbildungsermächtigung in diesem Fachgebiet besteht nicht, da in Baden-Württemberg keine Weiterbildungsermächtigung in zwei Schwerpunkten parallel erteilt wird (länderabhängig).